VERORDUNGSWEG

So erhalten Sie eine Behandlung

– der erste Schritt ist ganz leicht:

Die logopädische Therapie wird als Heilmittelverordnung oder als private Dienstleistung
angeboten.

Die Heilmittelverordnung wird von entsprechenden Fachärzten ausgestellt.
Diese sind:

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Allgemeinmediziner / Internisten
  • Neurologen / Psychiater
  • Fachärzte für HNO und / oder Phoniatrie
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden / Kieferchirurgen

Wenn Sie das Gefühl haben, ihr Kind spreche nicht altersgemäß, können Sie Ihren behandelnden Arzt darauf hinweisen. Daraufhin stellt dieser den logopädischen Behandlungsbedarf fest und verordnet eine logopädische Therapie. Es besteht auch die Möglichkeit der ärztlichen Verordnung für ein logopädisches Beratungsgespräch.

 

Mit dieser Heilmittelverordnung können Sie sich zur Diagnostik und Therapie bei mir anmelden.

Telefon: 02839/562 9044
Telefax:  02839/568 6988
E-Mail:    info(at)praxis-herongen.de

 

Private Leistungen/ Zusatzleistungen
Wir bieten auch Leistungen an, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung liegen. Diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Bei ärztlicher Verordnung führe ich die Therapie auch gern bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung (z.B. Pflege- oder Seniorenheim) durch.

Die ärztlichen Verordnungen werden von allen gesetzlichen Kassen  und Berufsgenossenschaften,
in der Regel auch von privaten Krankenkassen übernommen.
(Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind allerdings zuzahlungspflichtig).

Private Leistungen/ Zusatzleistungen

Wir bieten auch Leistungen an, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung liegen. Diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Für weitere Informationen zum Verordnungsweg stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.